Mal zur Kenntnis für ALLE:
Hier das Antwortschreiben des Volksbundes das ich heute erhielt:
Sehr geehrte Frau M.....,
der genannte Hans Hube ist, wie Sie der beigefügten Anlage entnehmen können, in unserer Datenbank nicht mehr verzeichent, da es sich hier um eine Grabstätte handelt, die nicht unter die Bestimmungen des Gräbergesetzes fällt.
Zu Oberleutnant Geitz liegt uns keine Meldung vor, mit absoluter Sicherheit dürfte dieser Kriegstote seinerzeit, wie es üblich war, in die Heimat überführt worden sein und ruht somit in einem Privatgrab.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Gräberdienst
Referat Angehörigenbetreuung
F.Salomon
Tatsächlich wurde der Namen aus der Datenbank entfernt. Wieso ist das eine Gräberstätte die nicht unter das Gräbergesetz fällt oder ist das etwa kein Kriegstoter?
Ich versteh die Welt nicht mehr.
Gruß Ulla
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